Die GVB unterstützt im Rahmen ihres kantonalen Präventionsauftrages vorbeugende Massnahmen, um alle Arten von Schäden an Gebäuden zu verhindern oder zu mindern. Die Fachstelle Naturgefahren berät und hilft mit finanziellen Beiträgen. Ab 2023 sensibilisiert die GVB mittels Präventionskampagne die Bevölkerung des Kanton Bern zum Thema Schutz vor Naturgefahren.
Die Fachstelle Naturgefahren der GVB berät Gebäudeeigentümer*innen kostenlos betreffend freiwilligem Gebäudeschutz bei Naturgefahren. Die GVB unterstützt sowohl die Planung als auch die Realisierung von freiwilligen Massnahmen. Dabei werden für die Planung und für die Realisierung jeweils je bis zu 80 % und bis zu CHF 10'000.- (d.h. max. CHF 20'000.- möglich) ausbezahlt. Höhere Beiträge sind in Ausnahmefällen auch möglich.
Jede Gebäudeeigentümerin und jeder Gebäudeeigentümer kann sich freiwillig gegen Naturgefahren schützen. Welche Massnahmen am meisten Sinn machen, kann im Rahmen einer Anfrage an die Fachstelle Naturgefahren abgeklärt werden. Unterstützt werden geeignete Massnahmen, die vor Naturgefahren schützen, welche die obligatorische Gebäudeversicherung der GVB deckt.
Ja, ein koordinierter Gebäudeschutz ist möglich und in bestimmten Fällen sogar sehr sinnvoll. Die Gebäude beim koordinierten Gebäudeschutz können mehrere Eigentümerinnen und Eigentümer betreffen. Werden mit einer Massnahme mehrere Gebäude geschützt, erhöht sich der Maximalbeitrag mit der Anzahl Gebäude (z.B. bei fünf geschützten Gebäuden werden jeweils bis zu 80 % der Kosten übernommen resp. jeweils max. CHF 50'000.- für die Planung und die Realisierung).
Eine erste Abschätzung kann der Gebäudeeigentümer via www.schutz-vor-naturgefahren.ch vornehmen. Die Fachstelle Naturgefahren berät Sie gerne im konkreten Fall persönlich und kostenlos.
Präventionskampagne
Die GVB erfüllt damit ihren gesetzlichen Präventionsauftrag. Um Menschen und Sachwerte bestmöglich zu schützen, engagiert sich die GVB im Bereich Prävention vor Naturgefahren.
Die besten Schäden sind jene, die gar nicht erst passieren. Die Präventionskampagne hat zum Ziel, die Gebäudeeigentümer zum Thema Naturgefahren zu sensibilisieren und auf die kostenlose Beratung und die finanziellen Beiträge bei freiwilligen Objektschutzmassnahmen zu sensibilisieren.
Beitragswesen
Die geplanten Objektschutzmassnahme müssen freiwillig und wirtschaftlich sein und permanent vor Ort einen Schutz bieten. Für Details nehmen Sie bitte mit der Fachstelle Naturgefahren Kontakt auf.
Nein, Beiträge können nur an Gebäudeeigentümer*innen ausbezahlt werden.
Möglicherweise benötigt die unterstützte Schutzmassnahme eine Baubewilligung oder eine sonstige Genehmigung. Diese ist durch die/den Gebäudeeigentümer*in einzuholen. Nicht bewilligte oder nicht bewilligungsfähige Massnahmen werden nicht unterstützt.
Die GVB unterstützt ausschliesslich permanente Objektschutzmassnahmen. Diese können entweder am Gebäude selbst (z.B. Erhöhung Lichtschächte) oder deren unmittelbaren Umgebung (z.B. Terrainmodellierung) sein.
Nein, die GVB unterstützt sämtliche Planungen, auch wenn die Massnahmen schlussendlich nicht umgesetzt werden.
Diverses
Nein, die GVB kann nur Beiträge für Gebäude im Kanton Bern auszahlen. Bitte wenden Sie sich für allfällige Unterstützungsleistungen an die Versicherung ihres Ferienhauses.
Nein, die Beiträge werden nur für freiwillige Objektschutzmassnahmen entrichtet. Besteht für die Gebäudeeigentümer*in eine gesetzliche Verpflichtung, Schutzmassnahmen vorzusehen, können diese nicht durch die GVB finanziell unterstützt werden.
Nein, das Beitragsgesuch ist vor Realisierung der Massnahme einzureichen.