Die GVB unterstützt im Rahmen ihres kantonalen Präventionsauftrages vorbeugende Massnahmen, um alle Arten von Schäden an Gebäuden zu verhindern oder zu mindern. Die Fachstelle Naturgefahren berät und hilft mit finanziellen Beiträgen. Ab 2023 sensibilisiert die GVB mittels Präventionskampagne die Bevölkerung des Kanton Bern zum Thema Schutz vor Naturgefahren.
Die Fachstelle Naturgefahren der GVB berät Gebäudeeigentümer*innen kostenlos betreffend freiwilligem Gebäudeschutz bei Naturgefahren. Die GVB unterstützt sowohl die Planung als auch die Realisierung von freiwilligen Massnahmen. Dabei werden für die Planung und für die Realisierung jeweils je bis zu 80 % und bis zu CHF 10'000.- (d.h. max. CHF 20'000.- möglich) ausbezahlt. Höhere Beiträge sind in Ausnahmefällen auch möglich.
Jede Gebäudeeigentümerin und jeder Gebäudeeigentümer kann sich freiwillig gegen Naturgefahren schützen. Welche Massnahmen am meisten Sinn machen, kann im Rahmen einer Anfrage an die Fachstelle Naturgefahren abgeklärt werden. Unterstützt werden geeignete Massnahmen, die vor Naturgefahren schützen, welche die obligatorische Gebäudeversicherung der GVB deckt.
Ja, ein koordinierter Gebäudeschutz ist möglich und in bestimmten Fällen sogar sehr sinnvoll. Die Gebäude beim koordinierten Gebäudeschutz können mehrere Eigentümerinnen und Eigentümer betreffen. Werden mit einer Massnahme mehrere Gebäude geschützt, erhöht sich der Maximalbeitrag mit der Anzahl Gebäude (z.B. bei fünf geschützten Gebäuden werden jeweils bis zu 80 % der Kosten übernommen resp. jeweils max. CHF 50'000.- für die Planung und die Realisierung).
Eine erste Abschätzung kann die Gebäudeeigentümerschaft via www.schutz-vor-naturgefahren.ch vornehmen. Die Fachstelle Naturgefahren berät Sie gerne im konkreten Fall persönlich und kostenlos.
Präventionskampagne
Die GVB erfüllt damit ihren gesetzlichen Präventionsauftrag. Um Menschen und Sachwerte bestmöglich zu schützen, engagiert sich die GVB im Bereich Prävention vor Naturgefahren.
Die besten Schäden sind jene, die gar nicht erst passieren. Die Präventionskampagne hat zum Ziel, die Gebäudeeigentümer:innen zum Thema Naturgefahren zu sensibilisieren und auf die kostenlose Beratung und die finanziellen Beiträge bei freiwilligen Objektschutzmassnahmen zu sensibilisieren.
Hagelschutz
Eigentümer:innen von Gebäuden im Kanton Bern können das Angebot nutzen. Das Gebäude muss über elektrische Storen verfügen. Es gibt keine Mindestanzahl von Storen. Grundsätzlich gilt: Je mehr Fenster mit Storen, desto lohnender das System. Das Kosten-Nutzen-Verhältnis wird bei jedem Antrag geprüft. In der Regel reichen aber schon wenige Storen für einen positiven Bescheid.
Das Angebot «Hagelschutz – einfach automatisch" von der GVB richtet sich an Eigentümer:innen von Gebäuden im Kanton Bern. Versicherungsnehmer:innen mit Gebäuden ausserhalb des Kantons Bern können das System über die Website www.hagelschutz-einfach-automatisch.ch beantragen.
Für das System sind entweder eine zentrale, elektronische Storensteuerung mit oder ohne Internetanschluss oder elektronische Storen ohne zentrale Steuerung erforderlich.
Wenden Sie sich an eine Elektrofachperson. Hier finden Sie eine Firma in Ihrer Nähe.
Grundsätzlich sind durch ein Elementarereignis ausgelöste Schäden durch die obligatorische Grundversicherung der Gebäudeversicherung Bern (GVB) gedeckt. Der Versicherungsschutz der GVB gilt in jedem Fall.
Falls Sie bereits eine zentrale Steuerung für Ihre Storen haben, übernimmt die GVB sämtliche Kosten für die Installation des Systems «Hagelschutz – einfach automatisch». Falls Sie noch keine zentrale Storensteuerung haben, bezahlen wir 50% an die günstigste zentrale Storensteuerung und die gesamten Installationskosten für «Hagelschutz – einfach automatisch».
Nein, nach der Installation fallen keine weiteren Kosten an.
Das kann so pauschal nicht gesagt werden, da die Jahre sehr unterschiedlich in der Hagelaktivität sind.
Sobald das Hagelgewitter vorbeigezogen ist und keine Hagelgefahr mehr besteht, werden die Storen wieder in die Ausgangsposition gefahren.
Die Storen werden immer dann hochgefahren, wenn ein Gewitter aufzieht – auch in der Nacht. Nein, es ist nicht möglich, den Hagelschutz für bestimmte Storen zu deaktivieren. Allerdings treten Gewitter mit Hagel vor allem tagsüber auf, während die Gewitterneigung in der Nacht deutlich geringer ist.
Nein, das ist nicht möglich.
SRF-Meteo mit ihrem ausgeklügelten Hagel-Logarithmus sendet bei Hagelgefahr ein Alarmsignal an die Gebäudesteuerung. So werden die Storen nicht bei jedem Platzregen hochgefahren.
Nein, als eigenständiges Anwendungssystem werden keine Daten über das Gebäude erfasst.
Beitragswesen
Die geplanten Objektschutzmassnahme müssen freiwillig und wirtschaftlich sein und permanent vor Ort einen Schutz bieten. Für Details nehmen Sie bitte mit der Fachstelle Naturgefahren Kontakt auf.
Nein, Beiträge können nur an Gebäudeeigentümer:innen ausbezahlt werden.
Möglicherweise benötigt die unterstützte Schutzmassnahme eine Baubewilligung oder eine sonstige Genehmigung. Diese ist durch die Gebäudeeigentümerschaft einzuholen. Nicht bewilligte oder nicht bewilligungsfähige Massnahmen werden nicht unterstützt.
Die GVB unterstützt ausschliesslich permanente Objektschutzmassnahmen. Diese können entweder am Gebäude selbst (z.B. Erhöhung Lichtschächte) oder deren unmittelbaren Umgebung (z.B. Terrainmodellierung) sein.
Nein, die GVB unterstützt sämtliche Planungen, auch wenn die Massnahmen schlussendlich nicht umgesetzt werden.
Diverses
Nein, die GVB kann nur Beiträge für Gebäude im Kanton Bern auszahlen. Bitte wenden Sie sich für allfällige Unterstützungsleistungen an die Versicherung ihres Ferienhauses.
Nein, die Beiträge werden nur für freiwillige Objektschutzmassnahmen entrichtet. Besteht für die Gebäudeeigentümerschaft eine gesetzliche Verpflichtung, Schutzmassnahmen vorzusehen, können diese nicht durch die GVB finanziell unterstützt werden.
Nein, das Beitragsgesuch ist vor Realisierung der Massnahme einzureichen.
Lassen Sie sich von uns beraten
Gerne informieren wir Sie zu Naturgefahren, Gebäudeschutz und Unterstützungsbeiträgen.